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Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - ZS I bemüht sich, ihren Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot des Webauftritts unter https://www.jba-berlin.de.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 8.12.2023 erstellt.

Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt von:

  • Einer autorisierten externen Prüfstelle (Deutsche Blindenstudienanstalt e.V.)
BIK - BITV-konform (geprüfte Seiten), zum Prüfbericht

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - ZS I
Thorsten Metter
Bernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin

E-Mail: pressestelle[at]senbjf.berlin.de
Telefon: +49 30 902 27 58 46

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden.